1. Allgemeines
1.1 Warenlieferungen an unsere Kunden und Auftraggeber erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2 Einkaufsbedingungen oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht als vereinbart.
1.3 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
1.4 Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für Leistungen oder sonstige von uns zu bewirkende Lieferungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts Anderes geregelt ist.
2. Auftragsannahme
2.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend und beruhen in allen Preisangaben auf der Kostenlage des Angebotsdatums.
2.2 Ein schriftlicher oder mündlicher Auftrag ist erst nach schriftlicher Annahme durch uns verbindlich, wobei der Auftrag in diesem Fall mit dem Datum der Auftragserteilung als angenommen gilt.
2.3 Bei Warenknappheit behalten wir uns auch nach der Auftragsbestätigung vor, die Lieferungen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Warenmenge aufzuteilen.
2.4 Abbildungen sind unverbindlich. Druckfehler, Produktänderungen und Preisänderungen sind vorbehalten und es werden die jeweiligen, bei Lieferung gültigen Preise verrechnet.
2.5 Der Auftraggeber hat uns Änderungen seiner Adresse, seines Firmensitzes, seiner Rechtsform, seines Firmenwortlautes etc. unverzüglich bekannt zu geben. Andernfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie von uns an die letzte uns bekannt gegebene Adresse abgesandt worden sind.
3. Erfüllung, Gefahrenübergang
3.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
3.2 Nutzen und Gefahren gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Auftraggeber über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z. B. »franko« u. ä.).
3.3 Bei verzögertem Abgang aus dem Werk bzw. aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Auftraggeber liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens ein halbes Jahr ab Bestellung als abgerufen. Wir werden den Auftraggeber rechtzeitig auf den Fristablauf und die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Eine über die Abruffrist hinausgehende Lagerung wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Unberührt bleiben allfällige Schadensersatzansprüche.
3.4 Versicherungen aller Art werden nur über Anordnung auf Kosten des Auftraggebers in dem von ihm gewünschten Ausmaß abgeschlossen.
3.5 Im Fall der Versendung genehmigt der Auftraggeber jede zweckmäßige Transportart, insbesondere die Versendung per Bahn, Post, Straßengüterverkehr etc.
3.6 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem Hersteller oder Zulieferanten eintreten. Geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten vorweg als genehmigt, wenn sie dem Kunden zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind.
3.7 Wird die Leistungsausführung durch dem Kunden zurechenbare Umstände verzögert oder unterbrochen, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Termine entsprechend hinausgeschoben. Kann von uns mangels einer entsprechenden Disposition des Auftraggebers nicht erfüllt werden, so treten die Wirkungen des Annahmeverzuges mit diesem Zeitpunkt ein. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche unsererseits werden dadurch nicht ausgeschlossen.
3.8 Sachlich gerechtfertigte Vor- oder Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
4. Reklamationen
4.1 Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen ab Erhalt des Lieferscheines schriftlich zu erheben. Hat der Auftraggeber keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der Rechnung.
4.2 Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Kontrolle der übersandten Waren bei deren Eingang verpflichtet. Gewichtsverluste beim Transport gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.3 Retourwaren können nur nach unserer Zustimmung akzeptiert werden; diese Waren werden bei ordnungsgemäßer Rückstellung mit zumindest 25% Manipulationsgebühr zurückverrechnet. Nicht lagermäßig geführte Ware (Sonderbestellungen) können nicht retourniert werden.
4.4 Waren wie Bücher und Butterformen sind von der Retoure ausgeschlossen.
4.5. Nach unserer Zustimmung können Waren innerhalb von 14 Tagen retourniert werden (Rückgaberecht). Sie erhalten von uns gerne einen Retourenschein per E-Mail (Österreich).
5. Preisanpassung
5.1 Unsere Preise gelten ab Lager.
5.2 Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie durch behördliche Preisregulierungen, Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend.
5.3 Eine Berufung auf § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) sowie die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums sind ausgeschlossen
6. Transport- und Verpackungskosten
6.1 Besondere Transportmittel und Transportverpackungen, Paletten, Zufuhr etc. werden zusätzlich verrechnet.
6.2 Bei entgeltlicher Rücknahme zusätzlich verrechneter Emballagen, Paletten etc. obliegt bis zur tatsächlichen Rückgabe die ordnungsgemäße Verwahrung dieser Gegenstände dem Auftraggeber. Zur entgeltlichen Rücknahme von nicht verwendbaren besonderen Transportverpackungen, Paletten etc. sind wir nicht verpflichtet.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren vor.
7.2 Solange der Auftraggeber in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachzukommen, ist er berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Außergewöhnliche Verfügungen, wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, Abtretungen von Fakturenforderungen aus der Veräußerung dieses Vorbehaltsgutes sind unzulässig.
7.3 Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum stehenden Waren und Forderungen sind uns vom Kunden sofort mitzuteilen.
7.4 Im Fall der Weiterveräußerung erstreckt sich unser vorbehaltenes Eigentum auch auf den zukünftigen Erlös bzw. die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Der Auftraggeber tritt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung unseres Vorbehaltsgutes entstehen, in unser Eigentum ab und verpflichtet sich, diese Forderungen in seinen Geschäftsbüchern und am Vorbehaltsgut durch einen entsprechenden Vermerk so zu kennzeichnen, dass unser Eigentumsrecht an diesen Forderungen für Dritte erkennbar ist. Eingehende Zahlungen aus diesen Geschäften sind von sonstigen Erlösen getrennt zu verwahren bzw. zu verwalten.
7.5 Der Eigentumsvorbehalt und die daraus erwachsenen Rechte gehen durch Verarbeitung, Vermischung und Vermengung, in welcher Form und an welchem Ort auch immer, nicht unter. Bei Be- oder Verarbeitung und Verbindung der von uns gelieferten Ware mit anderen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.
8. Geistiges Eigentum
8.1 Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
8.2 Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche dem Kunden von uns überlassene Unterlagen (gemäß Punkt 10.1) sind auf unser Verlangen ehest möglich zurückzustellen.
8.3 Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
9. Fälligkeit und Zahlungsverzug
9.1 Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen prompt netto bei Fakturenerhalt fällig.
9.2 Allfällige Bankspesen (Überweisungsgebühren) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9.3 Die Berechtigung des Kunden zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Bei der Überschreitung von Zahlungsfristen verfallen alle gewährten Skonti und Rabatte und wir sind berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde mit nur einer Teilzahlung in Verzug gerät.
9.4 Sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden verschlechtern, der Kunde seine Zahlungen einstellt, gegen von ihm ausgestellte oder akzeptierte Wechsel protestiert wird, gegen ihn Exekution geführt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Konkursantrag abgewiesen wird oder sonstige Umstände bekannt werden, welche die Einbringlichkeit unserer Forderungen gefährdet erscheinen lassen, sind alle Forderungen aus unseren Lieferungen zur sofortigen Zahlung fällig. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren – ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil gemäß § 918 ABGB zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts verrechnen wir eine Abstandsgebühr in der Höhe von zehn Prozent des Preises jener Waren, die vom Rücktritt betroffen sind. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
9.5 Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen sind wir berechtigt, als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Schuldner einen Pauschalbetrag von 40 Euro zu fordern. Der säumige Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, allfällig höhere Betreibungskosten, insbesondere alle prozessualen und außerprozessualen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen.
9.6 Bei Zahlungsverzug verrechnen wir die gesetzlichen Zinsen des § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
9.7 Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Kosten, dann die Zinsen und Zinseszinsen und zuletzt das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuldpost.
10. Aufrechnung
10.1 Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Auftraggebers gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
10.2 Der Auftraggeber räumt uns das Recht ein, Verbindlichkeiten von Unternehmen unserer Unternehmensgruppe zu übernehmen bzw. mit Forderungen von Unternehmen unserer Unternehmensgruppe gegenüber Forderungen des Auftraggebers aufzurechnen.
11. Gewährleistung
11.1 Für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist Voraussetzung, dass der Mangel vom Kunden schriftlich reklamiert wird (Mängelanzeige). Mängel am Liefergegenstand, die der Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung, Montage oder Aufbringung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind unverzüglich, spätestens aber sieben Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdeckung angezeigt werden. Wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
11.2 Jeder Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Übergabe geltend gemacht wurde.
11.3 Die Mängelanzeige berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon.
11.4 Die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe trägt der Kunde. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
11.5 Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar.
11.6 Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind solche Mängel, die auf vom Kunde beigestelltes Material (z. B. Verpackungsmaterial) oder auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind. Für Mängel an Waren, die nicht von uns erzeugt sind, haften wir dem Kunden nur insoweit, als unser Vorlieferant oder Hersteller uns gegenüber haftet. Wir sind berechtigt, bei behaupteten Gewährleistungsansprüchen, dem Warenempfänger (Kunden) unsere Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten abzutreten und sind im solchen Falle von jeglicher Haftung frei.
11.7 Wir sind nach freier Wahl berechtigt, mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen, das Fehlende in angemessener Zeit nachzutragen oder eine Gutschrift im Fakturenwert der mangelhaften Ware zu geben. Eine Rücksendung mangelhafter Ware bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
11.8 Die von uns gelieferten Waren sind sachgemäß zu behandeln und entsprechend den einschlägigen Vorschriften (z. B. Kodex, Richtlinien, Verordnungen und dgl.), insbesondere der Milchhygieneverordnung aufzubewahren bzw. zu verarbeiten.
11.9 Die Aufbewahrung der Waren hat entsprechend den auf den Packungen aufgedruckten Lagerbedingungen zu erfolgen, dabei bedeutet:
- kühl lagern – Lagerung an einem kühlen, trockenem Ort bei einer Temperatur bis max. plus 18 Grad Celsius;
- gekühlt lagern – lagern der Ware in Kühlräumen bzw. Kühlgeräten bei der deklarierten Temperatur im Regelfall von plus 2 Grad Celsius bis plus 4 Grad Celsius
- tiefgekühlt lagern – Lagerung in einem entsprechenden Tiefkühlgerät bzw. Kühlraum bei mind. minus 18 Grad Celsius oder darunter.
11.10 Wird durch Warenrücknahme oder Erteilung einer Gutschrift die jeweilige Rabattstaffel der Warenbezugsrechnung des Kunden unterschritten, bleibt die Rückverrechnung ursprünglich gewährter Mengenrabatte vorbehalten.
11.11 Falls behördlich aus unseren Lieferungen Proben entnommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, von den behördlichen Organen eine amtliche Gegenprobe zu verlangen und diese sofort an uns einzusenden.
12. Lieferverzug
12.1 Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Auftraggeber berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn der Verzug durch höhere Gewalt oder durch leicht fahrlässiges Verhalten unsererseits verursacht wurde, und immer dann, wenn vom Lieferverzug Waren betroffen sind, die nach Angaben des Auftraggebers speziell herzustellen oder zu beschaffen sind.
12.2 Alle Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verspätung sind ausgeschlossen, wenn eine Vertragsstrafe vereinbart wurde oder unser Verzug nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorwerfbar ist.
13. Schadenersatz und Produkthaftung
13.1 Schadensersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend zu machen.
13.2 Unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist jedenfalls ausgeschlossen. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung auf Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.
13.3 Wenn und soweit der Kunde für Schäden, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadensversicherung in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen.
13.4 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
13.5 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind uns unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die Lieferungen und Leistungen von uns stammen, schriftlich mitzuteilen.
14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit und/oder Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung ist durch eine rechtswirksame und gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der rechtsunwirksamen, nichtigen oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
15. Gerichtsstand
15.1 Zuständig für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz unserer Firma sachlich zuständige Gericht.
15.2 Für alle unter Zugrundelegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen zustande gekommen Rechtsgeschäfte ist die Anwendung österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes vereinbart.
Irrtum, Satz- und Preisfehler vorbehalten.
(Fassung Februar 2021)