Aufgrund der Änderung der BIO-Verordnung (definiert in der Verordnung 1334/2008 des Europäischen Parlaments und Rates Artikel 16 (4)) wird es notwendig, dass künftig für BIO-Fruchtzubereitungen nur noch natürliche x Aromen verwendet werden dürfen, das heißt Aromen, die aus der genannten Frucht stammen.
Weiters wird bei Aromen das Verhältnis biologischer landwirtschaftlicher Zutaten zu nicht-biologischen landwirtschaftlichen Zutaten berücksichtigt.
Das bedeutet beispielsweise, dass bei der Fruchtzubereitung BIO Erdbeere, mindestens 95 Gewichtsprozent des Aromas aus der Erdbeere stammen müssen und maximal 5 Gewichtsprozent zum Zwecke der Abrundung des Aromas (keine Verstärkung des Aromas!) aus anderen natürlichen Quellen hinzugefügt werden dürfen.
Ab Ende Dezember 2020 werden nun sukzessive alle unsere BIO-Fruchtzubereitungen auf die neue BIO-Rezeptur umgestellt.
Sobald Sie eine neue BIO-Fruchtzubereitung mit neuer Artikelnummer (beginnend mit 9718XX) bestellt haben, erhalten Sie die neue Spezifikation per Email zugesendet.
Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie erreichbar.